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Gute Vergütung von Leitungskräften wird immer wichtiger

Die angemessene Vergütung von Leitungskräften wird zunehmend wichtiger. Dies haben wir in allen unseren Tarifrunden länderübergreifend schon lange beobachtet. Auch der deutsche Caritasverband hat nun in Anlehnung an eine aktuelle DIW-Studie (WOCHENBERICHT 5/2024) daraus Konsequenzen gezogen. In seinem aktuellen Dienstgeberbrief heißt es dazu:

"Die ... Stauchung der Lohnverteilung führt dazu, dass insbesondere für Fach- und Leitungskräfte immer häufiger Zulagen gezahlt werden müssen, um einen notwendigen Abstand zu niedriger qualifizierten Tätigkeiten herzustellen. Diesen Trend bestätigt auch eine Abfrage der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, die zeigt, dass die Gewährung von über- und außertariflichen Zulagen gerade bei Fach- und Leitungskräften zentral ist, um die Abstände zwischen den Lohngruppen wiederherzustellen. In den zum Jahresende anstehenden Tarifverhandlungen muss das Augenmerk daher auf diese wichtigen und zunehmend knappen Beschäftigtengruppen gerichtet werden. Anreize durch eine höhere Spreizung müssen gesetzt werden. Eine erneute Konzentration auf Sockel- und Mindestbeträge für die unteren Einkommensklassen, die zu einer weiteren Annäherung der Lohngruppen führen würde, ist nicht vertretbar."

20.03.2024 MdC

 

Tarifbindung in der Kinder- und Jugendhilfe ist selbstverständlich entgeltrelevant

In zwei aktuellen obergerichtlichen Entscheidungen positionierte sich das VGH Bayern eindeutig zur Anerkennung der Tarifbindung und zu einem Gewinnzuschlag.

"Da es in einem prospektiven Entgeltsystem generell ausgeschlossen ist, einen nachträglichen Ausgleich vorzunehmen, bedarf es regelmäßig eines kalkulatorischen „Puffers" in Gestalt des „Unternehmenswagnisses" (Unternehmens­gewinns), um für den Fall des Auftretens unvorhergesehener Ereignisse und Risiken ein leistungsgerechtes Entgelt zu gewährleisten; denn keine Einrichtung darf gezwungen werden, die von ihr erwarteten Leistungen unterhalb ihrer „Geste­ hungskosten" anzubieten und zu erbringen (vgl. BT-Drs. 13/10330, S. 17; BT-Drs. 12/5510, S.10)."

So der VGH Bayern in seinem Beschluss vom 14.02.2024, Az 12 BV23.1357

Zur Frage der Tarifbindung führte der VGH in einem weiteren Verfahren (Beschluss v. 13.02.2024, Az M 18 K 22.3190) aus:

"Auch ohne Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 113, 258; BSGE 120, 51) lässt sich den Gesetzesmaterialien zum prospektiven Entgeltsystem mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass die Bezahlung tariflicher Entgelte stets als wirtschaftlich angemessen im Sinne von 78b Abs. 2 Satz 1 SGB VIII zu bewerten ist, ohne dass es insoweit einer weiteren Prüfung in Gestalt eines „externen Vergleichs" bedarf; denn keine Einrichtung darf gezwungen werden, die von ihr erwarteten Leistungen unterhalb ihrer „Gestehungskosten" an­zubieten und zu erbringen (vgl. BT-Drs. 13/10330 , S. 17; BT-Drs. 12/5510 , S. 10)."

Mit den beiden Beschlüssen liegen nun endlich eindeutige obergerichtliche Entscheidungen vor. Eine ausführliche Kommentierung wird im "Blickpunkt Jugendhilfe" erfolgen.

20.03.2024 MdC

CDU / CSU wollen Flexibilisierung der Arbeitszeit

Die Fraktion der CDU/CSU hat einen Beschlussantrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Bundestag eingebracht.

Der Antrag fordert einen Wechsel von der Tageshöchstarbeitszeit zur Wochenhöchstarbeitszeit, um flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen.  Im Bundestag gab es dazu eine kontroverse Debatte über den Antrag, wobei die Ampel-Koalition längere Arbeitszeiten und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmergesundheit befürchtet. Verschiedene Bundestagsfraktionen äußerten sich kritisch zum Antrag, wobei Bedenken hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geäußert wurden. Der Antrag verweist auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten bietet, als das deutsche Arbeitszeitgesetz derzeit nutzt.

 

Die Aussprache zum Antrag fand letzte Woche statt. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass der Antrag Erfolg haben wird. Weiter Infos kann man den entsprechenden Plenarprotokollen entnehmen, z.B.  BT DRS. 20/10387 bzw.  VGL. BT-PLENARPROTOKOLL 20/157, S. 20187A-20197A. Nun soll eine weitere Beratung in den Ausschüssen stattfinden.

20.03.24 MdC

Tarifverträge und deren grundrechtlicher Schutz gem. Art. 9 Abs. 3 GG

"Tarifliche Entgeltregelungen sind stets ein Kompromiss zwischen den kollidierenden Vorstellungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Wertigkeit einer bestimmten Tätigkeit. Das Aushandeln von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist jedoch gerade Aufgabe der insoweit sachnahen Tarifvertragsparteien und von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt. Der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ist gegenüber tariflichen Entgeltregelungen daher erst eröffnet, wenn sie den existentiellen Kern der Berufsfreiheit betreffen."

So lautete etwas lapidar der Leitsatz des BAG in seiner Entscheidung vom 5.10.23 (6 AZR 333/22).

Gut für tarifgebundene Arbeitgeber, die deshalb darauf vertrauen können, dass die in Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen bestehen bleiben, bis ein neuer Tarifabschluss erfolgt. Im hier entschiedenen Fall hat eine Arbeitnehmerin erfolglos die Höhe ihres tarifvertraglichen Entgelts (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) angezweifelt.

 

07.03.24 MdC

 

 

 

Ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb und Maßregelungsverbot

Wenn ein Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt, ist dies auch vor dem Hintergrund des Maßregelverbots aus § 612a BGB nicht zu beanstanden. Im Kleinbetrieb trägt die Arbeitnehmerin die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB.

Mit dieser Entscheidung schließt das LAG Köln (Urteil v.  23.01.2024 - 4 Sa 389/23) an die ständige Rechtsprechung des BAG an.

 

7.03.24 MdC

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27283 Verden

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