Politik & Soziales

Prognose KV-Zusatzbeitrag für 2026

Bei seiner Sitzung am 14./15. Oktober 2025 kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes – zu keiner einvernehmlichen Prognose der Höhe der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung. Erforderlich wurde aber eine Aussage zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2026 ergibt sich ein rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 2,9 Prozent. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz obliegt der jeweiligen Krankenkasse. Veränderungen bei den Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen werden bei der Schätzung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes nicht berücksichtigt. Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2026 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2025 im Bundesanzeiger bekannt. Dabei berücksichtigt das Bundesministerium für Gesundheit auch Informationen, die erst nach dem Schätzerkreis bekannt werden und relevanten Einfluss auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz haben.

Insoweit lohnt es sich für genauere Werte noch ein paar Tage zu warten, bis das Bundesministerium für Gesundheit die Endergebnisse veröffentlicht.

 

21.10.2025 MdC

Caritas beschließt AVR 2027

Die AVR der Caritas erhalten eine neue Struktur, die sich aber weitgehend an den TVöD anlehnt. Der Beschluss erfolgte gestern, am 9.10.2025 durch die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas. Die neuen AVR finden sich hier.

 

MdC 10.10.2025

 

 

Sozialversicherungsrechengrößenverordnung beschlossen

Das Kabinett hat gestern, am 8. Oktober 2025,  die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert.

Die Daten sind insbesondere auch für die prospektive Kalkulation von Entgelten wichtig. 

Die Bundesregierung wird nun den Bundesrat bitten, der Verordnung zuzustimmen - das ist erfahrungsgemäß aber reine Formsache.

 

09.10.2025 MdC

 

 

Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt

Der Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde am 09. September 2025 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 nach gesetzlichen Regelungen neu bestimmt, die der Bundesregierung kein Ermessen einräumen. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark. 

Bis zum Inkrafttreten wird es allerdings noch dauern, da nach dem Referentenentwurf nun zunächst die Länder- und Verbändeanhörungen erfolgen, sowie anschließend ein Kabinettsbeschluss ("Regierungsentwurf") gefasst wird. Es kann daher sein, dass es noch Änderungen gibt. Klar ist, dass die Werte alle ansteigen werden.

17.09.2025 MdC

Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt

Der Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde am 09. September 2025 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 nach gesetzlichen Regelungen neu bestimmt, die der Bundesregierung kein Ermessen einräumen. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark. 

Bis zum Inkrafttreten wird es allerdings noch dauern, da nach dem Referentenentwurf nun zunächst die Länder- und Verbändeanhörungen erfolgen, sowie anschließend ein Kabinettsbeschluss ("Regierungsentwurf") gefasst wird. Es kann daher sein, dass es noch Änderungen gibt. Klar ist, dass die Werte alle ansteigen werden.

17.09.2025 MdC

App: BGW sicher.starten jetzt auch für Kitas

Die App der BGW sicher.starten erleichtert  den Einstieg in den Arbeitsschutz. Mit wenigen Schritten können Betriebe auf Risiken überprüft  und typische Gefährdungen  identifiziert werden. Eine Erweiterung der App richtet sich nun auch an Kitas.

Für die stationäre Jugendhilfe fehlt es noch an einer entsprechenden Erweiterung, aber für einen Einstieg ins Thema ist die App gut geeignet.

 

3.07.2025 MdC

Mindestlohn steigt - Aufgepasst bei Bereitschaftsdiensten

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 27.6.2025 eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € zum 1.1.2026 und 14,60 € zum 1.1.2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %.  Damit ist das die größte Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Für Jugendhilfeeinrichtungen ist der Mindestlohn vor allem relevant, wenn es um Bereitschaftszeiten geht. Bei reinen Nachtbereitschaftskräften liegt in der Regel die übliche tarifvertragliche Vergütung von Bereitschaftsdiensten (üblich sind hier 25% des regulären Lohns) unterhalb des MIndestlohns, so dass reine Nachtbereitschaftskräfte einen zusätzlichen Anspruch auf den Differnezlohn bis zur Höhe des Mindestlohns haben. Wirtschaftlicher ist deshalb immer eine Beschäftigung im "Mix", d.h. Vollarbeitszeiten und Bereitschaftszeiten ergänzen sich. Arbeitsschutzrechtlich kann dagegen eine reine Nachtbereitschaft in vielen Fällen Sinn ergeben, da diese den regulären Gruppendienst entlasten können.

2.07.2025 MdC

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Nikolaiwall 3

27283 Verden

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Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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