News

Aktuelle Entscheidungen zum Kündigungsrecht

Dass der Diebstahl von Desinfektionsmitteln zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann, hat jüngst das LAG Düsseldorf (Urteil vom 14.1.2021 - 5 Sa 483/20) entschieden. Trotz der langen Beschäftigungszeit sah das LAG keine vorherige Abmahnung für erforderlich an. Mit dem Diebstahl des Desinfektionsmittels hat der Arbeitnehmer in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgehen. Auch die Interessenabwägung fiel angesichts dieser Umstände zu Lasten des Arbeitnehmers aus.

Ein weiteres kündigungsschutzrechtliches Verfahren vor dem ArbG Siegburg (Urt. v. 15.10.2020, 1 Ca 231/201 Ca 231/20) betraf die Kündigung auf Grund angeblich fehlender Krankmeldungen. Der Arbeitgeber konnte hier nicht nachweisen, dass er den Arbeitnehmer abgemahnt hatte. Da das KSchG Anwendung fand und eine Kündigung als letztes Mittel in diesem Fall eine vorhergehende Abmahnung vorausgesetzt hätte, scheiterte der Arbeitgeber mit seinem Anliegen.

11.02.2021

Tarifvertragsverhandlungen in Baden-Württemberg abgeschlossen

Auch in Baden-Württemberg konnten die Tarifvertragsverhandlungen Ende Januar abgeschlossen werden. Der Abschluss des Unterschriftenverfahrens wird voraussichtlich noch im Februar sein. Die Endfassungen der Tarifverträge werden dann wie gewohnt im internen Bereich der Homepage zur Verfügung stehen.

11.02.2021

Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung auf den Weg gebracht

Die neue Co­ro­na-Ar­beits­schutz-Ver­ord­nung, die Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil  dem Ka­bi­nett gestern zur Kennt­nis vor­ge­legt hat, sieht die Verpflichtung von Ar­beit­ge­bern vor, über­all dort Ho­me­of­fice an­zu­bie­ten, wo es mög­lich ist. Die zu­nächst nur bis 15.03.2021 gel­ten­de Ver­ord­nung ent­hält auch Schutz­maß­nah­men für Präsenzbeschäftigte.

Jurist (w/w/d) gesucht

Zur Verstärkung suchen wir nun zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n

Volljurist/-in (m/w/d) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

in Teilzeit (mind. 10 bis max. 20 Std./Woche)

Ihre Aufgaben

  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung unserer Tarifverträge einschließlich der Begleitung von Tarifvertragsverhandlungen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung unserer Mitgliedseinrichtungen in allen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Erstellen von (Muster-) Verträgen
  • Vorträge und Fortbildungen planen, organisieren und durchführen

Ihr Profil

  • Volljurist/-in (m/w/d) mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
  • Fachlich überzeugen Sie durch fundierte Kenntnisse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, insbesondere im Tarifvertragsrecht
  • Sie sind kommunikationsstark und verhandeln gerne
  • Ihre Haltung ist auch in schwierigen Situationen wertschätzend
  • Ihre persönlichen Attribute: Integrität, hohe Genauigkeit, sicheres Auftreten
  • Reisebereitschaft, auch mehrtägig

Unser Angebot

  • Umfassende Möglichkeit des Mobile Office
  • Weitgehend eigenständige Zeiteinteilung
  • Interessante und abwechslungsreiche Aufgaben
  • Ein kleines und sympathisches Team, in dem Kollegialität an erster Stelle steht

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusive einer Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Ihres möglichen Starttermins per E-Mail an

Michael du Carrois, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt

Der ÄSB (Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) hat festgestellt, dass derzeit eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind (Quelle: Newsletter des BMAS vom 07.01.2021).

Mit Anerkennung einer Berufskrankheit sind insbesondere für Mitarbeiter deutlich bessere Leistungen der Sozialversicherung verbunden, so z.B. zahlt hier die Unfallversicherung nach Ablauf des 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums Verletztengeld, welches i.d.R. höher als das Krankengeld der KV ist.

Auch Arbeitgeber können davon profitieren, da die Unfallversicherung eine Reihe von Leistungen für Arbeitgeber bereithält, bspw. Leistungen der Wiedereingliederung.

MdC

 

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Arbeitgeberverband privater Träger
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Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

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