Mindestlohn steigt - Aufgepasst bei Bereitschaftsdiensten

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 27.6.2025 eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € zum 1.1.2026 und 14,60 € zum 1.1.2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %.  Damit ist das die größte Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Für Jugendhilfeeinrichtungen ist der Mindestlohn vor allem relevant, wenn es um Bereitschaftszeiten geht. Bei reinen Nachtbereitschaftskräften liegt in der Regel die übliche tarifvertragliche Vergütung von Bereitschaftsdiensten (üblich sind hier 25% des regulären Lohns) unterhalb des MIndestlohns, so dass reine Nachtbereitschaftskräfte einen zusätzlichen Anspruch auf den Differnezlohn bis zur Höhe des Mindestlohns haben. Wirtschaftlicher ist deshalb immer eine Beschäftigung im "Mix", d.h. Vollarbeitszeiten und Bereitschaftszeiten ergänzen sich. Arbeitsschutzrechtlich kann dagegen eine reine Nachtbereitschaft in vielen Fällen Sinn ergeben, da diese den regulären Gruppendienst entlasten können.

2.07.2025 MdC

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white

HINWEIS! Diese Seite verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.