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Tarifbindung und Entgelt, Personaleinsatz

In einem aktuellen Urteil aus dem SGB XI-Bereich wurde die Bedeutung der Tarifbindung hinsichtlich der Entgeltrelevanz noch einmal herausgestellt. Zudem gin es um einen Personalschlüssel, der die obere Grenze des dort geschlossenen Rahmenvertrages erreicht hat. Das LSG Mecklenburg-V. hat hier bereits im Leitsatz die entscheidenden Punkte treffsicher formuliert:

"Im Falle einer Schwerstpflegeeinrichtung für Mehrfachbehinderte ist alles andere als eine weitgehende Ausschöpfung der nach Landesrahmenvertrag möglichen Personalausstattung weder zu erwarten noch im Sinne der Heimbewohner zu wünschen.
Auf der ersten Prüfungsstufe als plausibel anerkannte Personalkosten können regelmäßig nicht als unwirtschaftlich betrachtet werden, wenn ihre Höhe auf der Einhaltung einer Tarifbindung bzw. der Zahlung ortsüblicher Gehälter beruht. Das gilt auch dann, wenn die Einrichtung, die ein Erhöhungsverlangen geltend macht, bereits zur Spitzengruppe der Vergleichseinrichtungen gehört."

Urteil LSG M.-V. v. 27.08.2019, Az L 6 P 20/12 KL (download)

 

MdC 30.10.2019

Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

Der Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer führt in Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am letzten Donnerstag in zwei Revisionsverfahren entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt.

Die Entscheidung des BVerwG ist sehr zu begrüßen, da die Rechtsprechung dazu in vielen Fällen nicht ganz so deutlich wurde.

Der Volltext liegt noch nicht vor, aber es gibt schon eine Pressemitteilung.

MdC 26.10.2019

Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden

Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihre Arbeiten abgeschlossen und am letzten Freitag  ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Der Abschlussbericht findet sich auf der Seite des BMJV mit den Pressemitteilungen dazu.

 

Gesetz für bessere Löhne in der Pflege beschlossen

Der Bundestag hat letzte Woche, am Donnerstag, 24. Oktober 2019, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und der FDP bei Enthaltung der Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung für bessere Löhne in der Pflege (19/13395) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/14416) angenommen.

Schneller als erwartet wurde damit jetzt im Bereich der Pflege die Möglichkeit zu einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geschaffen.

26.10.2019 MdC

Anm.: Siehe bereits unsere Mitteilung aus September 2019

Rückabwicklung Arbeitnehmerstatus

Ein Schreckensszenario für viele Arbeitgeber ist, wenn sich die Anstellung eines freien Mitarbeiters im Nachhinein als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis herausstellt. Insbesondere die rückwirkende Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge hat erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Nach der Rechtsprechung des BAG kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen jedoch die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen, wenn der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt wird. Mit einer solchen Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, soweit die im Arbeitsverhältnis geschuldete Vergütung niedriger ist als das für das freie Dienstverhältnis vereinbarte Honorar. War anstelle eines Honorars für die Tätigkeit im Arbeitsverhältnis eine niedrigere Vergütung zu zahlen, umfasst der Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers nicht sämtliche Honorarzahlungen, sondern nur die Differenz zwischen den beiden Vergütungen.

Es gilt in diesem Fall allerdings einige Hürden zu überwinden, da unter anderem allein der Umstand der Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zwangsläufig bedeutet, dass ein Arbeitsverhältnis bestand. Insofern sollte hier auf jeden Fall ein erfahrener Arbeitsrechtler konsultiert werden.

 24.10.2019

MdC

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