Der Bundestag bringt die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie auf den Weg: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Dafür ist eine Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) erforderlich.
Der Bundestag bringt die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie auf den Weg: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Dafür ist eine Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) erforderlich.
Mit dieser Frage hatte sich das LAG Köln zu beschäftigen.
Im Zeugnis ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben - und nicht etwa der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist.
24.06.2020 MdC
Ein erfreuliches Urteil kam vom LAG Düsseldorf. Demnach ist das MiLoG nicht auf einen Urlaubsabgeltungsanspruch anzuwenden, der (wie im hier entschiedenen Fall) auf Grund einer (tarifvertraglichen) Ausschlussfrist bereits verfallen war.
Zudem entschied das LAG, dass eine (tarifvertragliche) Ausschlussfrist auch in Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (d.h. der europäischen Arbeitszeitrichtlinie) steht.
06.05.2020 MdC
Das nieders. Finanzgericht hat entschieden, dass Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für eine sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung nicht gemäß § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, weil solche Geldleistungen nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen anzusehen sind.
Solche Leistungen sollen vielmehr den sachlichen und zeitlichen Aufwand der Betreuungsperson vollständig durch Stundensätze - der Höhe nach abhängig von der Zahl der zu betreuenden Kinder - und einer mionatlichen Sachkostenpauschale in einem angemessenen Umfang vergüten.Daher sind die Zahlungen das Entgelt für die vertraglich vereinbarte bestimmte Förderleistung der Betreuerin.
13.06.2020 MdC
Wir hatten bereits vor einiger Zeit über das Urteil des EuGH berichtet, in dem es um die Verpflichtung zur Arbeitszeitferfassung ging.
Die Kommentarliteratur hat dies ausgesprochen kontrovers diskutiert. Nun wurde in einem aktuellen und gerade veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Emden unsere Auffassung bestätigt, dass die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits JETZT besteht und es dazu keiner Umsetzung des EuGH-Urteils in nationales Recht bedarf.
Es ist daher allen Einrichtungen zu empfehlen, entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
26.05.2020 MdC
Arbeitgeberverband privater Träger
der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Nikolaiwall 3
27283 Verden
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