News

EuGH entscheidet über Arbeitszeit von Pflegefamilien

Der EuGH hat heute entschieden, dass die Pflegeelterntätigkeit, die darin besteht, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einer öffentlichen Behörde ein Kind zu betreuen, in den eigenen Haushalt einzugliedern und die harmonische Entwicklung und die Erziehung dieses Kindes durchgängig zu gewährleisten, vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 (Anm. des Verfassers: europäische Arbeitszeitrichtlinie) nicht umfasst ist.

Zu beachten ist, dass es hier um Pflegefamilien in Rumänien ging. Dort werden Pflegefamilien, zumindest im hier entschiedenen Fall, direkt beim öffentlichen "Träger" angestellt. Zudem haben die dort tätigen Pflegefamilien zumindest theoretisch auch die Möglichkeit Urlaub zu nehmen, was der EuGH unter dem Gesichtspunkt des Arbeitnehmerschutzes für notwendig hielt.

Eine detaillierte Besprechung des Urteils folgt in den kommenden Tagen.

MdC

 

 

Gesetz zur Brückenteilzeit kommt

Arbeitnehmer erhalten ab dem 1.1.2019 einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit („Brückenteilzeit“). Der Rechtsanspruch wird im Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG) gesetzlich verankert und ermöglicht Arbeitnehmern für einen bestimmten Zeitraum ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um dann wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Für dauerhaft in Teilzeit Beschäftigte wird es zudem einfacher werden, ihre Arbeitszeit wieder zu erhöhen.

Urlaub verfällt nicht (mehr) automatisch - Neues vom EuGH

Gleich in 2 aktuellen Entscheidungen („Shimizu“ und „Kreuziger“) hat der EuGH klargestellt, dass Arbeitnehmer den ihnen zustehenden gesetzlichen Mindesturlaub nicht automatisch verlieren, wenn sie zuvor keinen Urlaubsantrag gestellt haben. Urlaubsansprüche verfallen nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH nur dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich auch in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Nötigenfalls muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sogar dazu auffordern, seinen Urlaub zu nehmen und ihm mitteilen, dass der nicht genommene Urlaub am Ende des zulässigen Übertragungszeitraums oder aber am Ende des Arbeitsverhältnisses verfallen wird.

Da das Bundesurlaubsgesetz richtlinienkonform zum europäischen Recht auszulegen ist, dürfte die bislang in § 7 Abs. 3 BUrlG enthaltene Regelung zur eingeschränkten Übertragbarkeit des Urlaubs zukünftig kaum noch Bedeutung haben.

Was bedeutet das für Sie?

Tarifkommissionsmitglieder gewählt

Auf der letzten Mitgliederversammlung am 24.10.2018 wurden insgesamt 7 Mitglieder für die Tarifkommission gewählt. Die Tarifkommission wird ihre Arbeit mit Beginn der kommenden Tarifvertragsverhandlungen aufnehmen.

Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen - aktuelle Rechtsprechung

 

Nachdem bereits im letzten Newsletter auf die Änderungen des AGB-Rechts und die Notwendigkeit der Anpassung von (Alt-) Arbeitsverträgen hingewiesen worden ist, liegt jetzt eine weitere Entscheidung des BAG zu arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln vor. Demnach müssen Ausschlussklauseln den Anspruch auf Mindestlohn ausnehmen, andernfalls ist die gesamte Klausel unwirksam - zumindest in den Fällen, in denen der Arbeitsvertrag nach Inkrafttreten des MiLoG am 1.1.2015 geschlossen worden ist.

MdC

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white

HINWEIS! Diese Seite verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.