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Verjährung von Urlaubsansprüchen - BAG fragt nun den EuGH

Der Streit um den Verfall von Urlaubsanprüchen geht nun in eine neue Runde. Sofern der Arbeitgeber nicht mitwirkt, verfallen Urlaubsansprüche nach der neueren Rechtsprechung des BAG nicht mehr. Fraglich ist aber, ob dies zu einer unbegrenzten Ansammlung von Urlaubsansprüchen führen kann, oder ob die im deutschen Recht geltende Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB (Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende) hier in Frage kommt.

Das BAG hat diese Frage jetzt zunächst offengelassen und zur Beantwortung dem EuGH vorgelegt (AZ 9 AZR 266/20 (A)).

Insbesondere für die familienähnlichen Wohnformen könnte diese Frage von erheblicher Brisanz sein. Angestellte "Innewohnende" nehmen in der Regel nicht den gesetzlichen Urlaub in Anspruch. Ob für diese Wohnformen die europäische Arbeitszeitrichtlinie hinsichtlich des Urlaubsanspruchs gilt, ist allerdings (auch) noch nicht entschieden. Sofern Innewohnende jedoch einen solchen Anspruch haben, wird die Frage der Verjährung von ganz erheblicher Bedeutung sein.

5.10.20 MdC

Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020  den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) zusammen mit dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sowie den Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen.

Die wichtigsten Infos dazu  finden sich hier.

 

23.09.2020 MdC

 

 

Mindestlohn in der Pflegebranche

Die in der 2. und 3. PflegeArbbV festgelegten Grundsätze zur Bemessung des Mindestentgelts gehen nach § 1 Abs. 3 MiLoG iVm. § 24 Abs. 1 MiLoG aF dem im Mindestlohngesetz geregelten Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn vor. Soweit die in den vorrangigen Rechtsverordnungen festgesetzten Branchenmindestlöhne nach § 1 Abs. 3 Satz 1 MiLoG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nicht unterschreiten dürfen, betrifft dies nur die Höhe des Mindestentgelts selbst. Die in Rechtsverordnungen enthaltenen Bestimmungen zur Vergütungspflicht von Arbeitszeit und zur Bemessung der Arbeitsleistung als Arbeitszeit gehen dagegen dem Verständnis vergütungspflichtiger Arbeitsstunden nach dem Mindestlohngesetz vor.

Mit dieser Entscheidung des BAG vom 24. Juni 2020 – 5 AZR 93/19 wurde  für den Pflegebereich eine seit längerer Zeit erwartete Klärung des Verhältnisses zwischen dem MiLoG und der PflegeArbbV herbeigeführt. Für die Jugendhilfe ist die Entscheidung insofern lesenswert, als dass hier noch einmal das Verhältnis zwischen Bereitschaftszeit/Arbeitszeit sowie der Vergütung derselben beschrieben wurde. Ebenso wurde noch einmal dargelegt, wie eine etwaige Differenzvergütung geltend gemacht werden muss - die Beweislast liegt hier beim Arbeitnehmer.

23.09.2020 MdC

Neue AU-Richtlinie

Eine Krankschreibung mit wenigen Klicks per Online-Plattform zu erhalten - das war möglich seit der Lockerung des berufsrechtlichen Fernbehandlungsverbots.

Mit Verabschiedung der neuen AU-Richtlinie ist dies nun vorbei und Krankschreibungen bedürfen zumindest einer videotelefonischen Sprechstunde.

 

Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften

Die Bundesregierung hat vor einigen Tagen eine Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften beschlossen und eine erhöhte Präsenz der Aufsichtsbehörden angekündigt.

Heute hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dazu dem Bundeskabinett den Entwurf einer Förderrichtlinie "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" vorgelegt. Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Das ist bedauerlich, da somit die Jugendhilfe voraussichtlich von der Förderung ausgeschlossen wird.

23.09.2020 MdC

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