Tarifeinigung öffentlicher Dienst

In wenigen Tagen, am 14.05.2025, endet die Erklärungsfrist für die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst. Sofern jetzt nichts mehr dazwischenkommt, was als  ausgesprochen unwahrscheinlich gilt, wird es im Kern um folgende Änderungen gehen:

  • Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1. April 2025
  • Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026
  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026
  • Die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln (Achtung: Gilt NICHT für Pflege - und Betreuungseinrichtungen - und damit auch nicht für die Kinder- und Jugendhilfe)
  • Die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen
  • Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027
  • Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 (von 40 auf 100 Euro monatlich für Schichtdienste, von 105 auf 200 Euro für Wechselschichtdienste)

Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden (Anm.: Damit wären Erzieherinnen in der SUE 8b noch erfasst, nicht dagegen sozialpädagogische Kräfte).

Berlin, 08.05.2025 MdC

 

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