Das LG Hamm sah den Beweiswert einer "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Gespräch" als erschüttert an, da eine AU ohne Gespräch nicht den Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entspricht. In einem Kündigungsschutzverfahren vor dem LG Hamm (Urteil vom 05.09.2025 – 14 SLa 145/25) unterlag der Arbeitnehmer und musste die fristlose Kündigung hinnehmen.
Der Arbeitnehmer hatte in diesem Fall einen Internetdienstleister kontaktiert, der eine solche AU ohne Arztgespräch ausstellte, diese aber mit umfangreichen Hinweisen versah. Dem Arbeitnehmer wurde daher zugerechnet, dass er seinen Arbeitgeber bewusst über die AU getäuscht habe. Ein solcher Vertrausensbruch kann zur fristlosen Kündigung führen, eine Abmahnung war hier nicht erforderlich.
27.11.2025 MdC


