Verzicht auf Urlaub

In einem bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“, so das Bundesarbeitsgericht am 3.06.2025 (Az 9 AZR 104/24).

Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht und wir werden deshalb später berichten.

3.07.2025 MdC

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