Zu welchen Streitigkeiten es bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses kommen kann, das zeigt eine aktuelle Entscheidung des BAG (Urteil v. 6.6.2023, Az 9 AZR 272/22). Zusammengefasst entschied das BAG: Ändert ein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis (hier: mehrfach) auf Verlangen des Arbeitnehmers, darf er eine in den früheren Fassungen enthaltene Dankes- und Grußformel nicht weglassen.
Änderung eines Arbeitszeugnisses
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