Das LAG Düsseldorf hat am 24.06.2020(Az 4 Sa 571/19) entschieden, dass Urlaubsabgeltungsansprüche tarif- oder einzelvertraglichen Ausschlussfristen auch dann unterliegen, wenn die zugrundeliegenden Urlaubsansprüche - etwa aufgrund unzureichender Aufklärung durch den Arbeitgeber - urlaubsrechtlich nicht verfallen konnten.
29.07.2020 MdC