Wir hatten bereits vor einiger Zeit über das Urteil des EuGH berichtet, in dem es um die Verpflichtung zur Arbeitszeitferfassung ging.
Die Kommentarliteratur hat dies ausgesprochen kontrovers diskutiert. Nun wurde in einem aktuellen und gerade veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Emden unsere Auffassung bestätigt, dass die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits JETZT besteht und es dazu keiner Umsetzung des EuGH-Urteils in nationales Recht bedarf.
Es ist daher allen Einrichtungen zu empfehlen, entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
26.05.2020 MdC