Sozialversicherungspflicht einer sozialpäd. Familienhelferin

Das LSG Schleswig-Holstein hat sich in einer Entscheidung vom 21.11.2019 (Az L 5 BA 25/19) L 5 BA 25/19) mit der Sozialversicherungspflicht einer sozialpäd. Familienhelferin beschäftigt.

Dass die Einordnung insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe nicht einfach ist, das belegen zahlreiche unterschiedliche Entscheidungen der Sozialgerichte. Im o.a. Urteil werden die Voraussetzungen und Entscheidungsgründe noch einmal gut zusammengefasst, ebenso die bisherige Rechtsprechung. Im hier entschiedenen Fall wurden die Familienhelfer als sozialversicherungspflichtig eingestuft.

MdC 14.02.2020

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white