Nach Ablauf von 22 Jahren seit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann bei der erneuten Einstellung des Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber in der Regel eine Befristung ohne Sachgrund vereinbart werden, so das BAG in einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 21.08.2019 (7 AZR 452/17).
Erneute sachgrundlose Befristung nach 22 Jahren
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