Der Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde am 09. September 2025 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 nach gesetzlichen Regelungen neu bestimmt, die der Bundesregierung kein Ermessen einräumen. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark.
Bis zum Inkrafttreten wird es allerdings noch dauern, da nach dem Referentenentwurf nun zunächst die Länder- und Verbändeanhörungen erfolgen, sowie anschließend ein Kabinettsbeschluss ("Regierungsentwurf") gefasst wird. Es kann daher sein, dass es noch Änderungen gibt. Klar ist, dass die Werte alle ansteigen werden.
17.09.2025 MdC