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Warum Mitglied werden?

Die Argumente für eine Mitgliedschaft sind vielfältig:

  • Profitieren von einem eigenen Tarifwerk
  • kostenfreie arbeitsrechtliche Erstberatung
  • stark vergünstigte Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • umfangreiche Informationsangebote (z.B. Newsletter, Homepage, Rundschreiben)

Beitragsordnung

Beitragsordnung des Arbeitgeberverbandes privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- nachfolgend AG-VPK –


Anlage 1 zur Satzung vom 03.05.2017
Die Mitgliederversammlung des AG-VPK e.V. hat am 27.02.2019 folgende
Beitragsordnung beschlossen:

Satzung

Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe

- nachfolgend AG-VPK -

In Ausübung des verfassungsgemäßen Rechts ist der AG-VPK, der Arbeitgeberverband von Mitgliedseinrichtungen des VPK - Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen im VPK e.V. und anderer Trägereinrichtungen der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfeeinrichtungen eines jeden VPK Landesverbands, der gleichzeitig ordentliches Mitglied im VPK – Bundesverband ist.

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

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